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Löllbach

Löllbach beugt sich der Kommunalaufsicht: Grundsteuer B muss erhöht werden

Von Roswitha Kexel
Die ersten beiden Grabstellen in dem vor rund eineinhalb Jahren neu angelegten Wiesengräberfeld der Ortsgemeinde Löllbach sind bereits belegt. Laut Ortsbürgermeister Thomas Helfenstein wurde auf dem Friedhof gut gearbeitet.  Foto: Roswitha Kexel
Die ersten beiden Grabstellen in dem vor rund eineinhalb Jahren neu angelegten Wiesengräberfeld der Ortsgemeinde Löllbach sind bereits belegt. Laut Ortsbürgermeister Thomas Helfenstein wurde auf dem Friedhof gut gearbeitet. Foto: Roswitha Kexel

Die Diskussion um eine von der Kommunalaufsicht geforderte Anhebung der Grundsteuer B nahm breiten Raum in der Sitzung des Gemeinderates Löllbach ein. Am Ende stimmten vier Ratsmitglieder einschließlich Ortsbürgermeister Thomas Helfenstein für die Anhebung, zwei Ratsmitglieder enthielten sich.

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Zum Handeln gezwungen Zuvor hatte Sven Wilhelmy von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan den Grund erläutert, weshalb die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 8. April „Bedenken wegen Rechtsverletzung“ gemäß Paragraf 119 II der Gemeindeordnung erhoben habe. Der Gemeindehaushaltplan 2022/2023 weist demnach ein Defizit von rund 123.400 Euro auf, was laut Wilhelmy unter ...