Essen

Sozialgericht: PC zur Haushaltsführung nicht nötig

. Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Ein PC ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht nötig, hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Essen. – Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Ein PC ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht nötig, hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (L 6 AS 297/10 B).

Wer Hartz IV bekommt, kann nach Ansicht der Richter nicht verlangen, bei der Erstausstattung seiner Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden. Damit bestätigten die Richter einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold, der Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Eine Frau aus Minden hatte von der zuständigen Behörde verlangt, dass sie die Anschaffung eines PC mit Drucker und Software und einen PC-Grundlehrgang bezahlt. Die Behörde hatte abgelehnt – nach Ansicht des Landessozialgerichts eine richtige Entscheidung: Ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. Mit Informationen könnten sich Hartz-IV- Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen.

Rechtskräftig ist damit, dass die Frau keine Prozesskostenhilfe erhält. Über die Klage an sich wird demnächst das Sozialgericht Detmold entscheiden. Die Kosten für einen Anwalt muss die Klägerin nach dem Beschluss dabei selbst tragen, wenn sie nicht auf anwaltliche Hilfe verzichtet.