Februar 2013: Als Schavan den Titel verlor
Von unserer Redakteurin Angela Kauer
Wenige Tage zuvor hat die Uni Düsseldorf der 58-Jährigen ihren Doktortitel aberkannt. Sie soll in ihrer erziehungswissenschaftlichen Dissertation, die sie 1980 unter dem Titel „Person und Gewissen“ veröffentlicht hat, nicht korrekt zitiert haben.
Schavans Rücktritt ist der vorläufige Höhepunkt einer Affäre, die im April 2012 ihren Anfang nimmt. Auf der Internetplattform Vroniplag tauchen die ersten Plagiatsvorwürfe gegen sie auf. Die Uni Düsseldorf, an der die spätere Bildungspolitikerin studiert hat, beauftragt daraufhin die Promotionskommission, die Vorwürfe zu prüfen. Ende September 2012 legt der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Stefan Rohrbacher, einen Sachstandsbericht vor. Er schreibt von einer systematische Vorgehensweise und damit „Täuschungsabsicht“. Der „Spiegel“ zitiert aus dem eigentlich vertraulichen Papier. Schavan streitet die Täuschungsabsicht ab. Rückendeckung bekommt sie von ihrem Doktorvater Gerd Wehle – und von Angela Merkel, die ihr das Vertrauen ausspricht. In die Kritik gerät stattdessen die Uni, weil die internen Informationen öffentlich geworden sind, bevor die Prüfungskommission darüber beraten konnte. Die Suche nach dem Maulwurf bleibt erfolglos. Das Verfahren geht seinen Gang. Am 5. Februar 2013 erkennt die Uni Düsseldorf Annette Schavan ihren Doktortitel ab. Sie habe gedankliche Leistungen vorgegeben, „die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte“. Keine Woche später treten Schavan und Merkel gemeinsam vor die Presse: „Sehr schweren Herzens“ habe sie das Rücktrittsgesuch ihrer Ministerin angenommen, sagt die Kanzlerin.
Das Ende der Affäre? Mitnichten. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Schavan Klage gegen den Entzug des Titels eingereicht. Der Prozess ist für den 20. März 2014 angesetzt. Vom Urteil hängt nicht nur Schavans Ansehen unter Wissenschaftlern ab. Bestätigt das Gericht den Entzug ihres Titels, könnte Schavan auch ihren Posten im Hochschulrat der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität verlieren. Dorthin hat man sie erst im September berufen. Der Hochschulrat sei schließlich ein strategisches Gremium, kein akademisches, rechtfertigte Universitätspräsident Bernd Huber die Entscheidung. 43 Sprachwissenschaftler, die an der Uni unterrichten, sehen das anders. In einem offenen Brief schreiben sie, sie könnten ihren Studenten schlecht vermitteln, dass Plagiate verboten sind, „wenn ein schwebendes Plagiatsverfahren keinen Hinderungsgrund für eine Berufung in den Hochschulrat darstellt“.