Koblenz

Pension per Barscheck: Ex-Polizist (60) mischt Oberfinanzdirektion auf

Ein Ex-Polizeihauptmeister (60) mischt die Oberfinanzdirektion in Koblenz seit einiger Zeit kräftig auf. Denn der vorzeitig pensionierte Mann, der zuletzt in Pirmasens eingesetzt war, hat keinen festen Wohnsitz und kein Bankkonto. Darum holt er seine Pension in Barschecks ab – um die Erstattung der Reisekosten klagt er jetzt vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.

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Koblenz. Ein Ex-Polizeihauptmeister (60) mischt die Oberfinanzdirektion in Koblenz seit einiger Zeit kräftig auf. Denn der vorzeitig pensionierte Mann, der zuletzt in Pirmasens eingesetzt war, hat keinen festen Wohnsitz und kein Bankkonto.

Darum holt er seine Pension in Barschecks ab – so etwas gab es in der Behörde lange nicht.
Aber der Ex-Polizist ist mit dem Service der Oberfinanzdirektion unzufrieden. Jetzt hat er die Behörde, die für mehr als 150 000 Beamte, Angestellte und Pensionäre als „Lohnbüro„ dient, vor dem Verwaltungsgericht Koblenz verklagt. Er selbst erschien nicht zum Prozess, sein Stuhl blieb leer. Das Gericht hatte zuvor erfolglos versucht, ihm die Ladung an seinem letztbekannten Wohnort auf der Nordseeinsel Borkum zuzustellen. Aber er war unbekannt verzogen.
Der 60-Jährige behauptet, dass ihm keine Bank ein Konto einrichtet, weil er keinen festen Wohnsitz hat. Darum fordert er mehr Service von der Oberfinanzdirektion: Sie soll ihm die Fahrtkosten nach Koblenz zahlen. Denn er reist von Zeit zu Zeit an, um die Barschecks abzuholen. Er stellte bereits Bahn- und Schiffstickets in Rechnung, etwa für die Route Borkum-Koblenz-Borkum oder Berlin-Koblenz-Berlin. Um der Behörde die Abrechnungen zu ersparen, schlägt der Mann vor, dass sie ihm künftig eine Pauschale zahlt – zusätzlich zu seiner Pension.
Der Vertreter der Oberfinanzdirektion machte im Gerichtssaal deutlich, dass er die Forderungen des Mannes für unhaltbar hält. Sein Standpunkt: Nicht der Ex-Polizist hat finanzielle Ansprüche, sondern umgekehrt. Denn mit der Ausstellung der Barschecks sind jedes Mal mehrere Behördenmitarbeiter befasst. Dadurch entstehen pro Scheck 53,34 Euro Extrakosten. „Der Mann nutzt seine Freiheit. Und das darf er auch“, sagte der Behördenvertreter. „Aber er darf die Kosten dafür nicht der Allgemeinheit aufbürden."
Das Gericht unter Vorsitz von Präsident Horst Pinkemeyer machte keinen Hehl daraus, dass der Mann mit seiner Klage wohl scheitert. Laut dem Gericht ist es gerechtfertigt, dass die Behörde keine Fahrtkosten zahlt und Gebühren für die Barschecks verlangt. Denn der Kläger habe schriftlich keinen hinreichenden Grund vorgebracht, warum er kein Konto einrichten kann. Das Gericht entscheidet in den kommenden Wochen über die Klage.
Der Ex-Polizist wusste wohl nicht, dass der Prozess stattfand. Da seine Ladung unzustellbar war, griff das Gericht zum letzten Mittel: Es hing die Ladung im Gericht in einer Vitrine aus. Aber der Mann war wohl irgendwo unterwegs und hat sie nicht gelesen.

Hartmut Wagner