Vorgaben für Windenergienutzung im Entwurf für das Landesentwicklungsprogramm
- den Kernzonen der Naturparke;
- denjenigen Natura-2000-Gebieten, für die die staatliche Vogelschutzwarte und das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht im ‚Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz‘ ein sehr hohes Konfliktpotenzial festgestellt haben;
- Wasserschutzgebieten der Zone 1,
- dem Rahmenbereich der Welterbegebiete Oberes Mittelrheintal und Obergermanisch-Raetischer Limes;
- den landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften der Bewertungsstufen 1 und 2;
- Gebieten mit zusammenhängendem altem Laubholzbestand.
Außerdem wird der bisherige Grundsatz, wonach Windenergieanlagen im räumlichen Verbund, d. h. mindestens 3 Anlagen, errichtet werden sollen, zu einem rechtsverbindlichen Ziel aufgestuft“.