Bürgerbegehren: Ein Blick in die Gemeindeordnung

Die juristischen Details von Bürgerbegehren regelt die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung. Demnach ist ein Bürgerbegehren schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Wenn es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats richtet, muss das innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfassung passieren.

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Der Antrag muss neben einer Begründung auch eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage zur umstrittenen Gemeindeangelegenheit enthalten. Der dann folgende Bürgerentscheid fällt positiv aus, wenn eine Mehrheit der Teilnehmer mit Ja antwortet und diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten ausmacht. joa