Bürgerbegehren: Ein Blick in die Gemeindeordnung
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Der Antrag muss neben einer Begründung auch eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage zur umstrittenen Gemeindeangelegenheit enthalten. Der dann folgende Bürgerentscheid fällt positiv aus, wenn eine Mehrheit der Teilnehmer mit Ja antwortet und diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten ausmacht. joa