Wer strandet, ist nicht gleich verloren: Diese Optionen haben Reisende während eines Streiks

Von Tom Nebe
Der Warnstreik trifft auch zahlreiche Flughäfen. Wer dort strandet, kann bei den Airlines auf eine alternative Beförderung pochen.
Der Warnstreik trifft auch zahlreiche Flughäfen. Wer dort strandet, kann bei den Airlines auf eine alternative Beförderung pochen. Foto: Angelika Warmuth/dpa

Der große Warnstreik am Montag wird viele Reisepläne durcheinanderwirbeln. Bereits am Sonntag waren die Auswirkungen vielerorts zu spüren. Der Flughafen in München etwa teilte mit, dann schon keinen regulären Betrieb mehr aufrechterhalten zu können. Doch was passiert, wenn man streikbedingt an einem Bahnhof strandet oder nicht wie geplant in die Heimat fliegen kann, weil dort die Flughäfen den Betrieb eingestellt haben?

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Die gute Nachricht ist: Die Unternehmen sind hier in der Pflicht, ihre Kunden entweder auf anderen Wegen ans Ziel zu bringen oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie irgendwo unterkommen. Die Bahn etwa löse das oft mit Taxifahrten zum Ziel, sagt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Zu später Stunde haben Bahnfahrende in bestimmten Fällen auch das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann. Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.

Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen. Wichtig ist immer, den Zugausfall zu dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.

Ausfälle unbedingt bestätigen lassen

Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann. Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man in jedem Fall Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen.

Geldsummen für Hotel oder Taxi kann man von der Bahn zurückfordern, weshalb man die Belege hierfür unbedingt aufheben sollte. Bei online gekauften Zugtickets ist die Rückerstattung direkt über das Kundenkonto unter www.bahn.de möglich oder über die DB-Navigator-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechteformular ausdrucken oder sich dieses an einem Bahnhof abholen, ausfüllen und per Post senden.

Wer an einem Flughafen festsitzen sollte, weil zum Beispiel der Flieger in Richtung Deutschland nicht mehr abhebt, kann bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei der Airline die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken einfordern, informiert das Fluggastrechteportal Airhelp. Außerdem müsse die Fluggesellschaft es einem dann möglich machen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu senden.

Bei streikbedingten Annullierungen kann man auf eine alternative Beförderung pochen. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder in den nächsten Tagen stattfinde, müsse die Airline Passagiere in einem Hotel unterbringen und die Fahrten dorthin und zurück organisieren, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich darum zu kümmern.