Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sind nach einem Staatsvertrag von 1978 auch für Staatsschutzfälle aus dem Saarland zuständig. Die jetzt beim OLG angeklagten drei Fälle gehören auch zu denen, die die Bundesanwaltschaft an Koblenz abgegeben hat.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft ist dafür die im Dezember 2017 gegründete Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz zuständig, die bereits 107 Ermittlungsverfahren bearbeitet hat. 2017 gingen 48 Ermittlungsverfahren ein, darunter 43 vom Generalbundesanwalt abgegeben. 2018 kamen 59 Verfahren hinzu.
Hauptsächlich ging es um Straftaten aus dem Spektrum des islamistischen Terrorismus. Die Zentralstelle ist auch intensiv in die Ermittlungen gegen einen 18-jährigen afghanischen Staatsangehörigen aus Ingelheim eingebunden, der im August 2018 einen islamistisch motivierten Messerangriff auf dem Hauptbahnhof in Amsterdam verübt haben soll. Koblenz führt ein eigenes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und unterstützt die Ermittlungen der niederländischen Behörden. Die Zentralstelle ist derzeit mit einem Oberstaatsanwalt sowie einer Staatsanwältin und einem abgeordneten Staatsanwalt besetzt.