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So kommentierte die Kreisverwaltung das Urteil
Das Verwaltungsgericht Koblenz als Vorinstanz hatte die damals seitens der beigeladenen Firma vorgelegte Raumnutzungsanalyse zum Rotmilan als nicht ausreichend angesehen, insbesondere, da die Revierbegehungen und die Beobachtungen der Rotmilane, statt vom Zeitpunkt der Revierbesetzung im März, erst im Mai 2016 begonnen hatten.
Nun hat das OVG im Berufungsverfahren nach Einholung einer ...