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RZ-Kommentar: Burkini-Fall – Ein wegweisendes Urteil im Sinne der Mädchen

Muslimische Schülerinnen haben nicht automatisch Anspruch darauf, vom Schwimmunterricht befreit zu werden, wenn Jungen und Mädchen gemeinsam unterrichtet werden. Sie müssen sich allerdings auch nicht den Blicken ihrer männlichen Mitschüler aussetzen, sondern können einen Ganzkörper-Badeanzug tragen.

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Rena Lehmann kommentiert Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall einer Klägerin aus Frankfurt ist wegweisend und von grundsätzlicher Bedeutung. Das Gericht hat staatliche Erziehungsziele höher bewertet als die Glaubensfreiheit des Einzelnen. Es hat pragmatisch im Sinne vieler Mädchen entschieden. Im konkreten Fall hatte eine damals Elfjährige den Antrag gestellt, von der Teilnahme ...