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Hessen

Maximalwerte und rechtliche Grundlagen

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet das Land Hessen, für den erweiterten Verkehrsflughafen Frankfurt einen Lärmschutzbereich durch eine Landesverordnung festzulegen. Dabei ist eine Unterteilung in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone vorgeschrieben.

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Hessen - Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet das Land Hessen, für den erweiterten Verkehrsflughafen Frankfurt einen Lärmschutzbereich durch eine Landesverordnung festzulegen. Dabei ist eine Unterteilung in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone vorgeschrieben. Für die Tag-Schutzzone 1 soll nun künftig ein maximaler Schallpegel von 60 Dezibel (dB), für die Tag-Schutzzone ...