Griff in Bikinihose: Ex-Lehrer wieder angeklagt

Vor Gericht (Symbolbild)
Vor Gericht (Symbolbild) Foto: DPA

Kreis Neuwied/Koblenz – Dirk S. (Namen geändert), Lehrer aus dem Kreis Neuwied, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der suspendierte und auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassene Pädagoge, der 22-mal Sex mit der 14 Jahre alten Schülerin Lena W. hatte, ist bald erneut vor dem Neuwieder Amtsgericht vorgeladen, wie Oberstaatsanwalt Rolf Wissen von der Koblenzer Staatsanwaltschaft erklärte und somit RZ-Informationen bestätigte.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Der heute 37-Jährige muss sich wegen eines Vorfalls während eines Klassenausflugs im Sommer 2006 vor Gericht erklären. Laut Staatsanwaltschaft soll Dirk S. einer damals ebenfalls 14 Jahre alten Schülerin in einem Spaßbad in die Bikinihose gefasst haben. Anders als bei dem späteren Fall mit Lena W. war Dirk S. während des ihm jetzt zur Last gelegten Vorfalls Klassenlehrer des heute 21 Jahre alten Mädchens.

Beim Flaschendrehen geküsst

Hintergrund: Das Oberlandesgericht Koblenz hatte Dirk S. in letzter Instanz frei gesprochen, weil er nur Vertretungslehrer bei Lena W. war – und deshalb sei er nicht maßgeblich an ihrer Erziehung beteiligt gewesen, so die Richter.

Nach der umfangreichen Berichterstattung über diesen Fall und einer Podiumsdiskussion im März 2012 meldeten sich weitere Betroffene. In insgesamt fünf Verfahren ermittelte die Staatsanwaltschaft. Die meisten davon stellte die Behörde jetzt wegen Verjährung der Vorwürfe ein. Eine Schülerin zeigte Dirk S. an, weil er sie während einer Musicalprobe in den Hals gebissen haben soll. Außerdem soll er während einer Abschlussfeier einer Schülerin den BH geöffnet und eine andere geküsst haben – im Rahmen eines Flaschendrehen-Spiels. Ebenso soll S. einen Schüler seiner Klasse mehrmals aufgefordert haben, bestimmte Lebensmittel zu essen, obwohl dieser eine Nahrungsmittelunverträglichkeit hatte. Ebenfalls während des Flaschendrehens habe der Schüler die „Aufgabe“ erhalten, dem Lehrer am Ohrläppchen knabbern zu müssen. Von einer weiteren Schülerin habe Dirk S. im Laufe des Spiels einen Zungenkuss eingefordert. Viele diese Vorgänge sind allerdings – da allenfalls als Nötigung zu werten – laut Staatsanwaltschaft bereits verjährt. Sowohl der Zungenkuss, als auch das Öffnen des BHs und der Kuss vor den Augen der Mitschüler während des Flaschendrehens stellten „keine sexuell erhebliche Handlung“ dar.

Weitere Zeugen vernehmen

Ein fünftes Verfahren bezüglich Anschuldigungen der Schwester des Mädchens, mit dem Dirk S. eine Beziehung hatte, dauert noch an, wie Oberstaatsanwalt Wissen erklärte. Es seien noch weitere Zeugen zu vernehmen. Für Sabine Marx von der Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, die die Opfer des Lehrers betreut, ist es ein Hohn, dass viele Verfahren ausgerechnet wegen Verjährung eingestellt werden: „Die Staatsanwaltschaft hat es gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens im Mai 2007 versäumt, in der betreffenden Schule intensiv zu ermitteln.“ Als besonders folgenschwer erweise sich, dass die Ermittler nicht umfassend genug recherchierten, etwa in der ehemaligen Klasse des Lehrers.

Somit seien bereits viele Vorwürfe verjährt oder Zeugen könnten sich nicht mehr genau an gewisse Abläufe erinnern. „Das ist ein schwerwiegender Fehler, da somit viele Beschuldigungen nicht mehr geklärt werden können. Das alles hat mit Opferschutz nichts zu tun.“

Von unserem Redakteur Mario Quadt