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Hamm/Altenkirchen

Geschah es aus Langeweile? – Junger Mann wegen Rollerdiebstahl vor Gericht

Foto: dpa/Symbolfoto

Es sind Taten, wie man sie eher halbstarken Teenagern zuschreibt. Doch stattdessen ist vor dem Amtsgericht Altenkirchen ein 20-Jähriger aus der VG Hamm angeklagt worden, weil er im Oktober 2019 in seinem heimischen Umfeld gemeinsam mit einem Komplizen in drei Fällen Motorroller von Privatgrundstücken gestohlen haben soll. Aber nicht etwa, um die Kleinfahrzeuge selbst zu nutzen oder gewinnbringend zu verkaufen, sondern offenbar eher aus Langeweile und Zerstörungslust.

Lesezeit: 1 Minute
Von dem Mann selbst kann Richter Volker Kindler am Mittwoch keine Auskunft über seine Motivlage erhalten, denn er erscheint – im Gegensatz zu mehreren Zeugen – nicht zur Hauptverhandlung. Eine weitere Vorladung wird der Angeklagte nun nicht erhalten, sondern soll stattdessen polizeilich vorgeführt werden, wie Richter Kindler entscheidet. Aus seiner Sicht ...
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Was einen Diebstahl „besonders schwer“ macht

Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen einem „einfachen“ Diebstahl (Paragraf 242) und Diebstahl in einem besonders schweren Fall (Paragraf 243).

Letzterer führt bei Verurteilung zwingend zu einer Freiheitsstrafe und liegt unter anderem vor, wenn zur Ausführung der Tat in ein Gebäude eingebrochen wird oder eine Sache gestohlen wird, „die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist“.

Dies trifft auf den Fall zu, der vor dem Amtsgericht verhandelt werden sollte, da zwei der gestohlenen Roller jeweils mit einem Lenkradschloss gesichert waren, das der Angeklagte und sein Komplize aufbrachen.