Fluglärm stört massiv beim Beten

Hechtsheim. Die Fluglärm-Aktivisten der Mainzer Stadtteile sowie Vertreter der Kirchen üben den Schulterschluss. In einem gemeinsamen Papier mit dem Titel „Der Deckel muss drauf!“ fordern sie nun eine Deckelung der Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen. Unter anderem sehen sie das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung bedroht.

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„Zahlreiche ökumenische Gottesdienste in Hechtsheim oder Marienborn, die im Freien stattfanden, wurden durch fortwährenden Fluglärm so gestört, dass die Gebete der Gläubigen oder die Ansprache der Geistlichen nicht mehr wahrgenommen werden konnten“, schildert Heino Schwarz, Anti-Fluglärm-Aktivist aus Hechtsheim, das Problem. Oft könnten Prozessionen oder Beerdigungen nicht mehr mit der angemessenen Würde stattfinden, weil der Krach der Flieger dies nicht zulasse. Bei dem oft intensiven Fluglärm sei noch nicht einmal ein stilles Gedenken am Grab möglich. „Die ungestörte Religionsausübung nach dem Grundgesetz erfährt durch die Flugverkehrswirtschaft schmerzhafte Einschnitte“, sagt Schwarz und fügt hinzu: „Und das alles, weil der Profit das allerhöchste Gut der Menschheit werden soll.“

„Der Deckel muss drauf!“

Die Offenbacher Dekanin Eva Reiß, machte am 26. März beim Auftritt der Kirchen im Terminal 1 deutlich: „Wir wollen, dass die Schüler lernen und sich konzentrieren können. Deswegen brauchen wir eine Deckelung der Flugbewegungen am Tag. Deswegen fordern wir: Der Deckel muss drauf!“ Auch die katholische Kirche teilt die Sorgen der Menschen unter den Flugrouten. Die im Pastoralen Raum Frankfurt Südost verbundenen Pfarrgemeinden St. Bonifatius, St. Wendel und Herz Jesu erklären in ihrer gemeinsamen Stellungnahme: „Mit großer Sorge beobachten wir die Entwicklung der Flugbewegungen seit der Eröffnung der neuen Landebahn.

Die Mainzer Kirchen, vertreten durch Dekan Markus Kölzer und Dekan Andreas Klodt, trugen bei der Montagsdemonstration am 26. März 2012 ein Banner durch das Terminal 1 mit der Forderung: “Grundrechte verwirklichen! Wenn ein Glied leidet, dann leiden alle Glieder mit!„ Das Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst ausgesprochen, dass man zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Fluglärm “die Nacht nicht zum Tag machen darf". Inzwischen wissen weite Teile der Bevölkerung, dass das Urteil alles andere als befriedigend sein kann. Die Aktivisten haben den Eindruck, dass die Flugzeiten willkürlich gehandhabt werden könne.