Ehren- und Staatsehrenpreise

Ehren- und Staatsehrenpreise beziehen sich nicht auf einen bestimmten Wein oder Sekt, sondern auf die durchgehend hohe Qualität eines Erzeugers. Sie sind eine Auszeichnung des Betriebes.

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Staatsehrenpreise stiftet das Land Rheinland-Pfalz. Ihre Anzahl richtet sich nach der Zahl der in den Regionen Rheinhessen, Pfalz und Rheinland-Nassau im Jahresverlauf vergebenen Auszeichnungen der Landesprämierung, also den Kammerpreismünzen in Gold, Silber und Bronze. Pro 200 Kammerpreismünzen in diesen Anbaugebieten wird ein Staatsehrenpreis vergeben.

Einen Staatsehrenpreis erhält ein Betrieb, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Zum einen muss er angepasst an die Betriebsgröße eine Mindestanzahl von Weinen bei der Landesprämierung anstellen. Je größer ein Betrieb ist, desto mehr Weine und/oder Sekte hat er anzustellen. Es entscheidet der Punktedurchschnitt der höchstbewerteten Anstellungen.