Die aktuellen Regeln des Gesundheitsministeriums

Die Landesregierung hatte die Besuchsverbote aufgrund niedriger Corona-Zahlen zum 1. Juli aufgehoben. Aktuell gilt für Einrichtungen der Pflege ein dreistufiges Modell für den Schutz der Bewohner, dessen höchste Stufe eintritt, wenn es Corona-Infektionen in einer Einrichtung gibt:

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  • Es werden PCR-Tests bei Mitarbeitern und Bewohnern durchgeführt.
  • Es werden Quarantänebereiche eingerichtet.
  • Kontakte innerhalb der Einrichtungen werden auf ein Minimum reduziert.
  • Besuche werden reglementiert, bleiben aber für definierte Notfälle erlaubt.