Beweise reichen nur für einjährige Bewährungsstrafe
symbolmainzFoto: dpa
In den vergangenen Tagen eröffnete sich der 3. Strafkammer des Mainzer Landgerichts ein Blick auf „ein sehr trauriges Kapitel unserer Gesellschaft“, wie es der Vorsitzende Richter Reinhold Koch ausdrückte. Es ging um Menschenhandel, Zwangsprostitution, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Eine Russin war aus ihrer Heimat nach Deutschland geflohen und landete im Mainzer Milieu (die MRZ berichtete).
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Mainz - In den vergangenen Tagen eröffnete sich der 3. Strafkammer des Mainzer Landgerichts ein Blick auf "ein sehr trauriges Kapitel unserer Gesellschaft", wie es der Vorsitzende Richter Reinhold Koch ausdrückte. Es ging um Menschenhandel, Zwangsprostitution, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Eine Russin war aus ihrer Heimat nach Deutschland geflohen und landete ...
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