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1961: Die Abfallbeseitigung
Zu diesem Zeitpunkt sind die Gemeinden und Ämter dafür verantwortlich und gehen recht leichtfertig damit um. Abfälle werden vornehmlich auf den 89 legalen und Hunderten von illegalen „Müllhalden“ entsorgt. 1973 überträgt das Land Rheinland-Pfalz die „schadlose Abfallbeseitigung“ über ein Landesgesetz auf den Kreis Altenkirchen. Dieser reduziert aufgrund eines Gutachtens die ...