Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert schon seit Jahren, dass eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und Hospizversorgung in die allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Krankenkassen aufgenommen werden, auch der privaten. Bisher erfolglos. Das hat vor allem für viele Privatversicherte Konsequenzen.
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Denn ein Privatpatient, egal ob Kind oder Erwachsener, der lebensverkürzend erkrankt, hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme bei palliativer Versorgung. Ein Hospizaufenthalt oder eine SAPV, also eine intensive medizinische Betreuung des Todkranken in seinem eigenen Zuhause durch ein Spezialistenteam, bleiben für einen Großteil der Privatpatienten unerreichbar – es sei denn, sie ...
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