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Koblenz

Sittenwidrige Geheimhaltungsvereinbarung? Der Glücksbote ist unglücklich

Von Jens Albes
Hans Joachim Schmitz, ehemaliger Glücksbote, hat Lotto Rheinland-Pfalz verklagt: Er will erreichen, dass eine Geheimhaltungsvereinbarung der Lottogesellschaft von 2006 für sittenwidrig und unwirksam erklärt wird.  Foto: dpa
Hans Joachim Schmitz, ehemaliger Glücksbote, hat Lotto Rheinland-Pfalz verklagt: Er will erreichen, dass eine Geheimhaltungsvereinbarung der Lottogesellschaft von 2006 für sittenwidrig und unwirksam erklärt wird. Foto: dpa

Der ehemalige Glücksbote Hans Joachim Schmitz (70) hat Lotto Rheinland-Pfalz verklagt. 25 Jahre lang hatte er Lottospieler über ihre Gewinne informiert. Jetzt will Schmitz vor dem Arbeitsgericht Koblenz erreichen, dass eine Geheimhaltungsvereinbarung der Lottogesellschaft von 2006 für „sittenwidrig und damit unwirksam“ erklärt wird, wie er sagt. Nach seiner Darstellung ist die strittige Vereinbarung ein Knebelvertrag.

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 „Damals ging es mir gesundheitlich nicht gut, und ich wollte vorzeitig in den Ruhestand gehen.“ Bei der Entscheidung, den strittigen Vertrag zu unterschreiben, habe er sich stark unter Druck gesetzt gefühlt. „Ich hatte also gar keine andere Wahl“, sagt Schmitz unserer Zeitung. Seit 2006 ist er im Ruhestand. Clemens Buch, Abteilungsleiter ...