Für den reuigen und geständigen Terrorhelfer Ahmad S. (39) öffnet sich ein Jahr nach dem Prozess die Tür in die Freiheit.Foto: dpa
Für den reuigen und geständigen Terrorhelfer Ahmad S. (39) öffnet sich ein Jahr nach dem Prozess die Tür in die Freiheit. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat die restliche Strafe zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt, nachdem S. zwei Drittel der Haft abgesessen hat. Der Generalbundesanwalt hat gegen die Entscheidung des Senats keine Einwände.
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Koblenz/Hamburg - Für den reuigen und geständigen Terrorhelfer Ahmad S. (39) öffnet sich ein Jahr nach dem Prozess die Tür in die Freiheit. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat die restliche Strafe zur Bewährung auf vier Jahre ausgesetzt, nachdem S. zwei Drittel der Haft abgesessen hat. Der Generalbundesanwalt hat ...
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