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Neues Punktesystem für Verkehrsverstöße: Auch Fußgänger trifft es
Der Fußgänger, der vorsätzlich bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert, wird mit Punkten bestraft: Wie bisher ist dafür ein Punkt fällig. Wer sich als Fußgänger unerlaubt vom Unfallort entfernt, bekommt zwei Punkte. Bislang waren es sieben oder, bei milderer Strafe, fünf. Solche Fälle sind nach Angaben der Behörden aber ausgesprochen ...