Kreis erteilt Genehmigungen für Ausnahmen

Ausnahmegenehmigungen, die auf Antrag erteilt werden, gibt die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises aus. Die Ausnahmegenehmigungen erteilt: der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg, Amt für öffentliche Ordnung, Westerwaldstraße 111, 65549 Limburg/Lahn, Tel. 06431/296.724, E-Mail stvb@limburg-weilburg.de.

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Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist maximal auf ein Jahr befristet.