Köln

Gericht: Firma muss geprelltem Kunden Gewinn zahlen

Wer einen Gewinn verspricht, muss ihn auch auszahlen. Eine Versandfirma, die einen Kunden mit einem hohen Geldgewinn köderte, dann aber nicht zahlte, muss daher laut Gerichtsurteil nun doch tief in die Geldbörse greifen. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) verurteilte einen Luxemburger „Shopping“- Anbieter zur Gewinn- Auszahlung von 13.400 Euro an den klagenden Kunden.

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Köln – Wer einen Gewinn verspricht, muss ihn auch auszahlen. Eine Versandfirma, die einen Kunden mit einem hohen Geldgewinn köderte, dann aber nicht zahlte, muss daher laut Gerichtsurteil nun doch tief in die Geldbörse greifen.

Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) verurteilte einen Luxemburger „Shopping“- Anbieter zur Gewinn- Auszahlung von 13.400 Euro an den klagenden Kunden. Die Richter bestätigten mit dem rechtskräftigen Urteil (Az: 21 U 2/10) einen entsprechenden Beschluss des Aachener Landgerichts, wie das OLG am Donnerstag mitteilte.

Ein Mann hatte zusammen mit einem Katalog eine „offizielle Gewinnmitteilung“ zugesandt bekommen: „Und nun halten Sie sich fest, (...), das Unglaubliche ist wahr geworden: Die NGA Nationale Glücks- Agentur hat uns mitgeteilt, dass auf Ihre persönliche Losnummer ein Gewinn in Höhe von 13.400 Euro entfallen ist“, las der Glückspilz. Er klebte seine persönliche Losmarke auf die Gewinnmitteilung und schickte diese mit einer Warenbestellung ab. Die Waren kamen, das Geld nicht, der Geprellte klagte.

Der laut Gericht erst „mühsam ermittelte, wahre Inhaber“ der Versandfirma behauptete, es sei nur von einem „Gewinnkandidaten“ die Rede gewesen. Diese Argumentation lehnte das OLG Köln ab. Es habe sich um eine konkrete Gewinnzusage gehandelt.