Auf einen Blick – Ihre Vorteile mit dem AboAusweis
Informationen
Eine Registrierung oder Aktivierung Ihres persönlichen Ausweises ist nicht notwendig. Dieser kann bei Aktionspartnern und Exklusivangeboten unverzüglich genutzt werden, um bares Geld zu sparen.
Sie erhalten Ihren Preisnachlass bei Partneraktionen sofort. Hierzu ist die Vorlage des AboAusweises, die Angabe der AboAusweis Nummer oder die Angabe eines Rabattcodes notwendig.
Ihr AboAusweis ist vielfältig einsetzbar bei ausgewählten Einkaufspartnerschaften, verschiedenen Veranstaltungen oder speziellen Reisen und Exkursionen. Zudem bekommen Sie Nachlässe bei ausgewählten Tickets und können an regelmäßigen Gewinnspielen teilnehmen.
Alle Aktionsvorteile gelten ausschließlich für Sie als treuen Bezieher unserer Zeitung. Alle Informationen und aktuelle Angebote rund um den AboAusweis erhalten Sie immer mittwochs in Ihrer Zeitung auf der Abo-Vorteilsseite.
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Fragen und Antworten
Was ist der AboAusweis?
Der AboAusweis ist der Vorteilsausweis exklusiv für Abonnenten der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben. Ausgenommen alle Kurzzeitabonnements.
Wo kann ich den AboAusweis überall einsetzen?
Sie können den Ausweis bei vielen Aktionen und Veranstaltungen im Rahmen des AboAusweises im Verbreitungsgebiet der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben, also im nördlichen Rheinland-Pfalz einsetzen. Alle Informationen und aktuelle Angebote rund um den AboAusweis erhalten Sie immer mittwochs auf der Abo-Vorteilsseite.
Wer bekommt den AboAusweis?
Der AboAusweis wird an alle Vollabonnenten mit einer Laufzeit von länger als drei Monaten ausgegeben. Kurzzeitabonnenten bekommen keinen AboAusweis.
Wie bekommen Neuabonnenten den AboAusweis?
Alle Neuabonnenten erhalten mit ihrer Abobestätigung des Abonnements den AboAusweis mit der Post.
Muss ich den AboAusweis aktivieren?
Der AboAusweis muss nicht aktiviert werden, und ist sofort nach Erhalt bei allen Aktionen einsetzbar.
Wo kann ich eine Ersatzkarte bzw. Partnerkarte bestellen?
Die Bestellung von Ersatz- und Partnerkarten erfolgt über die AboAusweis-Hotline: 0261-98362000.
Wie komme ich in dem Aktionszeitraum an den Nachlass?
Das Vorzeigen des AboAusweises, die Angabe der AboAusweis Nummer oder die Angabe eines Rabattcodes genügt und der gewährte Rabatt wird direkt bei der vereinbarten Aktion fällig, und vom Aktionspartner abgezogen.
Wie erfahre ich von den aktuellen Aktionen?
Alle aktuellen Aktionen werden immer mittwochs auf der Abo-Vorteilsseite in der Gesamtausgabe der Rhein-Zeitung und ihrer Heimatausgaben veröffentlicht.
Kann ich mit dem AboAusweis bezahlen?
Nein, der AboAusweis ist kein Zahlungsmittel. Er dient nur zur Legitimierung der Rabattberechtigung. Beim Einkauf zahlen Sie Ihre Ware nach wie vor mit den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten
Bleibt der AboAusweis auch gültig, wenn ich mein Abo kündige?
Nein. Der AboAusweis verliert mit dem Ende der Abo-Laufzeit seine Gültigkeit. Wir bitten Sie, uns den AboAusweis nach Beendigung Ihres Abonnements an folgende Adresse zurückzusenden:
Mittelrhein-Verlag GmbH,
Lesermarkt und Marketing,
Mittelrheinstraße 2-4,
56072 Koblenz.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice-Center unter Telefon 0261-98362000 zur Verfügung