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Neuendorf
Die Begründung: Bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen müssen Gemeinden bei der Festlegung ihres Eigenanteils den Buslinienverkehr dem Durchgangs- und nicht dem Anliegerverkehr zurechnen. Laut Seifert wird der Plankenweg erheblich für den Busverkehr genutzt, täglich würden 66 Fahrten durch die schmale Straße registriert. Im Klageverfahren führte er aus, dem Stadtrat sei ...
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