Prozess wirft die Frage auf, ob die Kosten zwischen Gewerbeund Anwohnern fair verteilt werden
Kostenverteilung: Erschüttert Klage die Straßenausbaubeiträge?
Zwei Dinge sind in Rheinland-Pfalz derzeit klar: An den Straßen im Land wird gebaut – und über die Kosten dafür wird gestritten. Ansonsten werfen die Straßenausbaubeiträge auch nach ihrer Neuregelung noch jede Menge Fragen auf. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Rheinland-Pfalz. Die Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz – sie bleiben eine Dauerbaustelle. Erst Ende Januar hatte die rheinland-pfälzische Regierungskoalition aus SDP, FDP und Grünen eine Umstellung des Systems auf wiederkehrende Beiträge ab dem Jahr 2024 beschlossen, und nun zieht in Osthofen ein Bürger gegen eben diese vor Gericht – stellvertretend für Dutzende weitere Grundstückseigentümer, die sich gegen wiederkehrende Beiträge zur Wehr setzen. Das dürfte Wasser auf die Mühlen der zahlreichen Kritiker sein. Im Kern geht es bei dem Prozess darum, ob die Lastenverteilung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken fair verteilt ist.

Der Osthofener (Kreis Alzey-Worms) klagt vor dem Verwaltungsgericht Mainz gegen Bescheide der Verbandsgemeinde Wonnegau zu wiederkehrenden Beiträgen. Der Bürger betreibt das Verfahren als Musterklage stellvertretend für Dutzende Osthofener, die Widersprüche gegen ihre Bescheide eingelegt haben, sagt der Anwalt des Klägers, Matthias Möller-Meinecke.

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