Plus
Waldesch/Koblenz
Die entscheidende Frage war vor dem Urteilsspruch vor allem die, ob die Kammer dem Geständnis des Angeklagten Ruslan B. Glauben schenken würde, denn die Anschuldigungen gegen den Mitangeklagten Marat O. beruhten auf den Aussagen von B. Beweise für eine Tatbeteiligung von O. gibt es nicht. Ruslan B. hatte zu Beginn ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2019. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.