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Rheinland-Pfalz
Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft noch, ob sie wegen der vom OVG im August 2020 gerügten Ämterpatronage Ermittlungen aufnehmen will. Halten Sie dies für geboten?
Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn ausreichende Anzeichen für strafrechtliche Untreue vorliegen, und dies ist der Fall. Der OVG-Beschluss und das von der CDU in Auftrag gegeben Gutachten ...
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