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Rheinland-Pfalz

Warten auf den rettenden Piks: Gesundheitsministerin im RZ-Interview zum Mammutprojekt Corona-Impfung

Von Christian Kunst
Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Sabine Bätzing-Lichtenthäler Foto: Sascha Ditscher

Die Lage ist kompliziert: Es gibt in Deutschland noch keinen zugelassenen Impfstoff, bislang nur vielversprechende Studien zur Wirksamkeit von Vakzinen bei Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca. Es gibt noch keine Prioritätenliste, wer wann geimpft werden soll. Und doch laufen die Vorbereitungen für die größte Massenimpfung aller Zeiten auch in Rheinland-Pfalz auf Hochtouren. Im Interview mit unserer Zeitung berichtet Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) vom Stand der Dinge bei den Vorbereitungen. Das Ziel ist ehrgeizig: „Wir planen, dass wir zum 15. Dezember alle Impfzentren eingerichtet haben.“

Lesezeit: 7 Minuten
Sie haben sich auch dieses Jahr wieder öffentlichkeitswirksam gegen die Grippe impfen lassen. Wird es diese Bilder auch bei Corona geben, um die Bedenken von Impfkritikern auszuräumen? Wenn ich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission an der Reihe bin, werde ich mir auf jeden Fall schnellstmöglich einen Impftermin besorgen. Aber bis ...
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Mitglied des Ethikrates: Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen ist möglich

Der Jurist Steffen Augsberg hält unter bestimmten Umständen eine Corona-Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen für möglich. Es sei politisch klug, dass die Bundesregierung keine breite und undifferenzierte Pflicht anstrebt, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrates. Vorstellbar sei aber, dass eine solche Pflicht für bestimmte Berufsgruppen komme, wenn die Erwartungen an die freiwillige Impfung nicht erfüllt werden sollten.

„Das müsste aber neu diskutiert werden“, betonte der Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Fluggesellschaften und andere Firmen könnten laut Augsberg von Kunden den Nachweis einer Corona-Impfung verlangen. Dies wäre zwar eine Ungleichbehandlung, eine private Gesellschaft habe aber das Recht zu entscheiden, mit wem sie Verträge schließe. „Es ist keine ganz typische Diskriminierung.“ Denn es gebe einen Grund für die Ungleichbehandlung. So sei es etwa für eine Fluggesellschaft einfacher, Reisen zu organisieren, wenn sie wisse, dass die Mitreisenden nicht ansteckend sind. Solche Vorgaben dürften aber nicht zu einer flächendeckenden Situation führen. Beim ursprünglich diskutierten Immunitätsnachweis gehe es um eine ähnliche Debatte, die den Ethikrat gespalten habe. So befürchte die eine Hälfte des Ethikrats eine Zweiklassengesellschaft von Menschen mit und ohne Immunitätsnachweis. Er selbst empfinde zusammen mit der anderen Hälfte des Ethikrats eine derartige Ungleichbehandlung als legitim, weil Menschen mit einem solchen Nachweis weggenommene Freiheiten zurückerlangen könnten.
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