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Limburg/Diez
Von unserem Redakteur Hartmut Wagner
Die Anwälte werten den Unfall auf der Bundesstraße 49 nahe Limburg, bei dem eine Frau (21) nach einer Frontalkollision ums Leben kam, nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung. Zum Unfall kam es demach, weil K. auf seiner Flucht vor der Polizei entgegen der Fahrtrichtung über ...
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