Limburg

Staatsanwaltschaft legt nach Geisterfahrer-Urteil Revision ein

Die Unfallstelle auf der B 49 zwischen Limburg-Offheim und Ahlbach. Foto: Dieter Fluck 
Die Unfallstelle auf der B 49 zwischen Limburg-Offheim und Ahlbach. Foto: Dieter Fluck 

Nach der Verurteilung eines Geisterfahrers zu lebenslanger Haft hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Limburg am Dienstag mit. Zur Begründung sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, man wolle überprüfen lassen, ob nicht auch die besondere Schwere der Schuld hätte festgestellt werden müssen.

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Im diesem Falle würde eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen. Wann über die Revision entschieden wird, war zunächst unklar.

Auf der Flucht vor der Polizei ist der Geisterfahrer im Januar 2015 in seinem roten Wagen in den Kleinwagen einer jungen Frau aus Hadamar gerast – sie wurde tödlich verletzt.

Dieter Fluck

Die Unfallstelle auf der B 49 zwischen Limburg-Offheim und Ahlbach.

Dieter Fluck

Als Polizisten ihn kontrollieren wollten, gab der Mann aus dem Kreis Neuwied einfach Gas und fuhr als Geisterfahrer davon – mit tödlichen Folgen für die 21-Jährige.

dpa

Das Auto der jungen Frau nach dem Unfall.

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Das Fahrzeug des Unfallverursachers.

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Das Landgericht hatte den 45-Jährigen vergangene Woche wegen Mordes schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er auf der Flucht vor der Polizei bei Limburg mit seinem Wagen in den Gegenverkehr gerast war. Bei dem Unfall auf der Bundesstraße 49 starb eine junge Frau. Zur Tatzeit im Januar 2015 war der Verurteilte Freigänger des Gefängnisses in Diez in Rheinland-Pfalz.

dpa