Plus
Koblenz
„Stehen die Zäune mit den Waren auf öffentlichem Grund, liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor, die die Stadtverwaltung zwingt, die Gaben zu entfernen“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt vom Donnerstag. Gleichzeitig erklärt sie jedoch, dass sie nicht einschreiten wird, wenn die Zäune auf privatem Gelände stehen. Daraufhin entbrennt eine ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2020. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.