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Rheinland-Pfalz
Denn: „Bei dem Beamten liegt eine klare Absage an zentrale Verfassungsgüter und eine Missachtung einer Frau – der Kollegin – vor. Es drängen sich Zweifel an der Eignung dieses Beamten auf“, erklärt Klöckner gegenüber unserer Zeitung. Hintergrund: Bei seiner Beförderung hatte ein muslimischer Beamter aus religiösen Gründen einer Kollegin den ...
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