Juristen ratlos: Hängepartie um verweigerten Handschlag
Hat es für einen Polizisten muslimischen Glaubens Folgen, dass er am 18. Mai bei seiner Beförderungsfeier in Montabaur mindestens einer Frau aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert hat? Diese Frage wird 2017 nicht mehr geklärt, heißt es auf Anfrage im Polizeipräsidium Koblenz. Offenbar sehen sich die Juristen dort vor ein besonderes Problem gestellt, weil es zum Fall „in dieser Form noch keine ausgebildete Rechtsprechung“ gibt.
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