Der Handschlag-Eklat in der Polizei ist der erste und wirft Fragen auf. Fest steht aber: Die Verfassung gibt die klare Trennung von Staat und Religion vor. Und für Beamte gilt, dass sie gesinnungsneutral entscheiden und auch jeden äußeren Anschein mangelnder Objektivität vermeiden müssen. Foto: dpa picture alliance
Rheinland-Pfalz. Der Fall des Polizeibeamten, der bei der internen Feier zu seiner Beförderung in der Inspektion Montabaur aus religiösen Gründen einer Kollegin den Handschlag bei der Gratulation zu seinem Aufstieg verweigerte, wirft weiter Fragen auf. Auch die, ob der als bewusste Provokation empfundene und im Kollegenkreis unerwartete Eklat vor dem 18. Mai für das Mainzer Innenministerium und Führungskräfte der Polizei wirklich so unvorhersehbar gewesen sein muss.
Der Beamte engagiert sich in der als relativ liberal geltenden Ahmadiyya Muslim-Gemeinschaft, auch als regionaler Jugendleiter und Landesbeauftragter. In dieser Funktion hat er im Gespräch mit einem Wochenblatt in Trier auch Anfang März und damit vor seiner Beförderung genau erklärt, warum er zur Begrüßung seine Hand auf sein Herz drückt, sie aber seinem Gegenüber nicht reicht.