Rheinland-Pfalz

Handschlag: Folgen des Eklats offen

Handschlag
Symbolbild Foto: dpa

Steht bis zum nächsten Beförderungstermin am 18. Mai fest, ob und welche Folgen es hat, wenn ein Polizeibeamter muslimischen Glaubens aus religiösen Gründen Frauen den Handschlag verweigert? Zu diesem Eklat war es am 18.

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Mai 2017 bei einer Beförderungsfeier in Montabaur gekommen. Nach monatelanger Prüfung hat das Polizeipräsidium Koblenz inzwischen dem Rechtsanwalt des Beamten „das wesentliche Ergebnis der disziplinarischen Ermittlungen übermittelt“. Der könne binnen einer Woche „weitere Ermittlungen beantragen“. Zudem könne er „sich binnen einem Monat abschließend äußern“.

Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen kann „eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden“. Zu Einzelheiten äußerte sich das Präsidium auf Anfrage nicht. Das Disziplinarverfahren läuft seit Mitte Juli – just seit dem Tag, als sich unsere Zeitung nach dem Vorkommnis erkundigte. Der Beamte wurde damals in den Innendienst versetzt. Dies zeige dem Beamten wie auch nach außen, dass ein solches Verhalten in der Polizei „nicht geduldet wird“, erklärte damals das Innenministerium. us