Plus
Limburg
Die mit den erteilten Sondergenehmigungen verbundenen Gebühren für gastronomische Betriebe für ihre Außenbewirtschaftung werden rückwirkend zum 15. März gestoppt. Der Stopp gilt für die komplette Zeit der Schließung des Betriebs. Die Stornierung beziehungsweise das Aussetzen der Gebühren wird von der Stadtverwaltung selbst vorgenommen und muss durch die einzelnen Betriebe nicht ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2020. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.