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Bad Kreuznach

Corona-Regel: Demos 48 Stunden vorher anmelden

Öffentliche Versammlungen und Demonstrationen müssen auch und vor allem in Corona-Zeiten 48 Stunden vor Beginn angemeldet sein.  Foto: dpa
Öffentliche Versammlungen und Demonstrationen müssen auch und vor allem in Corona-Zeiten 48 Stunden vor Beginn angemeldet sein. Foto: dpa

Es ist ein schmaler Grat für die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden: einerseits die Grundrechte wahren, andererseits Verstöße gegen Corona-Auflagen ahnden.

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Aus Artikel 8 des Grundgesetzes habe jeder das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, schreiben Polizei und Bad Kreuznacher Stadtverwaltung in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Das ist ein hohes Gut, in das der Staat nicht ohne Weiteres eingreifen darf.“ Für Versammlungen unter freiem Himmel könnten ...