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Bad Kreuznach
Aus Artikel 8 des Grundgesetzes habe jeder das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, schreiben Polizei und Bad Kreuznacher Stadtverwaltung in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Das ist ein hohes Gut, in das der Staat nicht ohne Weiteres eingreifen darf.“ Für Versammlungen unter freiem Himmel könnten ...
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