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Bonn/Unkel
Damit wäre er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen und müsste komplett nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich nach dem Prozessauftakt erklärt. Zuvor hatte Richter Kunkel verkündet, dass – sollte die Angabe stimmen – der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt würde. „Wir müssen die Angabe überprüfen“, ...
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