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Bonn / Sankt Augustin / Unkel
Wendung im Prozess um Bluttat von Sankt Augustin? Angeklagter will zwei Jahre jünger sein
Am ersten Verhandlungstag vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn wurde ein Detail bekannt, was das ganze Verfahren betreffen könnte: Der Angeklagte, ein in Kenia geborener heute 19-Jähriger, behauptet, dass sein Geburtsdatum auf seinem Pass falsch sei. Dort ist der 17. Juni 1999 eingetragen. Laut seinen Angaben ist sein Geburtstag ...