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Bonn/Unkel
Mordprozess um die Bluttat von Sankt Augustin: Fortsetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Diese Entscheidung wurde am zweiten Verhandlungstag nach einer Verhandlungspause verkündet. Wie das Gericht erklärte, sei die Angabe des Angeklagten, er sei erst am 19. Juni 2001 geboren, nicht zu widerlegen, sodass er bei der ihm zur Last gelegten Tat im jugendlichen Alter gewesen sei. Entsprechend sei das Jugendstrafrecht und die ...