Warum wurde Jugendstrafrecht angewendet?
Der Prozess gegen den Deutsch-Kenianer sollte am 21. Mai öffentlich eröffnet werden – bis dahin waren alle Prozessbeteiligten davon ausgegangen, dass er 19 Jahre alt ist. Doch dann erklärte er gegenüber dem Vorsitzenden Richter Volker Kunkel, dass er nicht – wie es in seinem Personalausweis steht – am 17.
Juni 1999, sondern erst am 19. Juni 2001 in Mombasa/Kenia geboren sei. Damit wäre er zur Tatzeit erst 17 gewesen. Das Gericht unterbrach, um dies zu klären. Zwei Wochen später dann die Fortsetzung: Dem Angeklagten sei seine Angabe nicht zu widerlegen, sagte Kunkel. Damit war Jugendstrafrecht anzuwenden, der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Bekannt wurde in diesem Zuge auch, dass die leibliche Mutter des Angeklagten eine junge Frau ist, die bislang als dessen Schwester galt. Das wurde durch DNA belegt. Sie erklärte, sie habe den Angeklagten 2001 im Alter von zwölfeinhalb Jahren in Kenia zur Welt gebracht. Ihre Mutter habe da schon in Sankt Augustin gelebt und habe sie und ihren Sohn nach Deutschland geholt. Dabei wurden die Angaben offenbar verfälscht. Warum – das blieb unklar. mif