Plus
Bad Breisig
Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, dass die Pädagogin fahrlässig gehandelt habe, begründet der Richter – das Hauptargument bezieht sich auf Brandschutzanforderungen und eine deshalb offene Türe. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten ergeben, dass der Junge den Turnraum der Kindertagesstätte am 8. Mai 2017 in einem unbeobachteten Moment verlassen habe und ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2019. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.