Landtagswahl erst ab 18
Umfrage: Sollte das Wahlalter in RLP abgesenkt werden?
In Rheinland-Pfalz ist das Wahlrecht an die Volljährigkeit geknüpft. In anderen Ländern ist das teilweise anders. Wir fragen uns
In Rheinland-Pfalz ist das Wahlrecht an die Volljährigkeit geknüpft. In anderen Ländern ist das teilweise anders. Wir fragen unsere Leserinnen und Leser nach ihrer Meinung dazu.
Britta Pedersen. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Wer am 22. März den neuen Landtag von Rheinland-Pfalz wählen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Wie finden Sie das? Sollte das Wahlalter abgesenkt werden? Stimmen Sie in unserer Leserinnen- und Leserumfrage ab.

In Rheinland-Pfalz ist das Wahlrecht an die Volljährigkeit geknüpft. Hier lesen Sie mehr zu den Hintergründen.

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Rheinland-PfalzPolitik (LaWa)

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