Wegen massiver Kritik aus der Fachwelt hatte der Bundestag das Mindeststrafmaß für die Verbreitung und für den Abruf und Besitz solchen Materials gesenkt. Denn: Durch das vorherige Gesetz mussten auch Menschen bestraft werden, die etwa Nacktfotos weiterleiten, um Betroffene zu warnen oder ihnen zu helfen.
Ganz konkret betrifft das in Rheinland-Pfalz eine Lehrerin aus dem Westerwald. Die Frau hatte einer 13 Jahre alten Schülerin helfen wollen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und ihrem Freund geschickt hatte. Dieser soll das Video verbreitet haben, die Lehrerin bekam dies mit und besorgte es sich, um es an die Mutter des Kindes weiterzuleiten und es zu schützen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz muss eine Lehrerin anklagen, weil sie sich intime Handyaufnahmen verschafft hat – damit drohen ihr die Mindeststrafe von einem Jahr und Jobverlust. Dabei wollte die Frau wohl nur in Besitz des Materials kommen, um zu verhindern, dass dieses sich weiter im Internet ...Intimes Handyvideo von 13-Jähriger gesichert: Westerwälder Lehrerin will helfen und wird angeklagt
Deshalb soll am 26. September am Amtsgericht Montabaur der Prozess gegen sie beginnen. Der Richter entscheide nun, wie das Verfahren weitergehe, sagte der Sprecher. Ob eine Einstellung des Verfahrens auch außerhalb der Verhandlung in Betracht komme, werde vom Gericht zu prüfen sein. red