Ihre Tat: Sie beschaffte sich kinderpornografisches Material, damit es nicht mehr im Netz kursiert - Fall regt auch Juristen auf
Intimes Handyvideo von 13-Jähriger gesichert: Westerwälder Lehrerin will helfen und wird angeklagt
Kinderpornografie auf dem Handy
Gefilmt und mit dem Handy schnell verbreitet: Das Video eines 13-jährigen Mädchens kursierte an einer Schule im Westerwald. Eine Lehrerin besorgte es sich, wohl um den Vorfall zu klären – und das könnte ihr jetzt juristisch zum Verhängnis werden. Foto: Armin Weigel/dpa
Armin Weigel. picture alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft Koblenz muss eine Lehrerin anklagen, weil sie sich intime Handyaufnahmen verschafft hat – damit drohen ihr die Mindeststrafe von einem Jahr und Jobverlust. Dabei wollte die Frau wohl nur in Besitz des Materials kommen, um zu verhindern, dass dieses sich weiter im Internet verbreitet. Der Fall ist ein richtiger Aufreger in der Lehrerschaft.

Aktualisiert am 01. September 2023 15:32 Uhr
Diese Anklage war juristisch unvermeidlich: Der Staatsanwaltschaft sind seit Juli 2021 „die Hände gebunden“, wie Staatsanwalt Mario Mannweiler und das Mainzer Justizministerium feststellen müssen. Denn 2021 wurde nach dem Auffliegen grausamer Kinderpornoringe das Sexualstrafrecht – auch gegen Warnungen aus der Praxis – so verschärft, dass auch Pädagogen, die auf dem Schulhof Handys konfiszieren, sich ungeahnt eines Verbrechens schuldig machen ...

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