Was im Juristendeutsch recht sperrig „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr” heißt, meint in einem aktuellen Fall der Staatsanwaltschaft Koblenz: Geld gegen Wohnung – oder zumindest bessere Karten für potenzielle Mieter.
Die Behörde teilt mit, sie ermittele gegen zwei Personen, einmal wegen Bestechlichkeit, und einmal wegen Beihilfe dazu. Der Angestellte einer Immobilienfirma „aus dem Raum Mainz” soll sich eine Geldquelle geschaffen haben, indem er mehrfach Wohnungssuchenden 500 Euro abknöpfte.
Mögliche Strafe
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr kann gemäß § 299 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Der Beschuldigte bestreitet die Tat.
Der zweite Beschuldigte soll die Mietinteressenten gegen Provision vermittelt haben, so die Staatsanwaltschaft. Eine Razzia in den Wohnungen sowie Büros der Immobilienfirma hat der Mitteilung zufolge schon Ende Dezember 2022 stattgefunden.
Schon lange ist es unglaublich schwierig, eine bezahlbare Wohnung in Koblenz zu finden. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Wohnungen, die für Urlauber und meist für kurze Zeit vermietet werden, zu – allein 300 Airbnb-Wohnungen gibt es in der Stadt, sagt Torsten Schupp.Knapper Wohnraum in Koblenz: Werden Airbnb-Wohnungen zum Problem?
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Die Serie „Mein Zuhause: Mieten, kaufen, bauen rund um Koblenz” der Rhein-Zeitung lesen Sie hier.