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Rheinland-Pfalz
Wer wieder öffnen darf: Garten- und Baumärkte können ein „Gartencenter-typisches Sortiment“ verkaufen, aber nur draußen. Auch Zoos, Wildparks und botanische Gärten dürfen begrenzt öffnen – ebenfalls nur in den Außenbereichen. Maximal ein Viertel so viele Besucher wie regulär dürfen eingelassen werden. Sie müssen ihre Termine vorab buchen.
Neben der Öffnung der ...
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