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Rheinland-Pfalz
Das Haus teilt auf Anfrage unserer Zeitung mit, dass es möglich sei, „dies über dasselbe Verfahren abzuwickeln, wie es derzeit für die Überbrückungshilfe angewendet wird“. In diesem Fall würde die Entschädigung – wie auch derzeit die Überbrückungshilfe – über die Investitions- und Strukturbank des Landes ausgezahlt. Im Frühjahr kam es ...
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